Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-Angebots- und Bestellbedingungen.

Diese Grundbedingungen erklären, wie eine Website-Anfrage zu einer bestätigten B2B-Bestellung führen kann. Ein schriftliches Angebot, eine Proforma-Rechnung, eine Bestellung, ein Kaufvertrag oder eine Vertriebsvereinbarung können diese Bedingungen für eine bestimmte Transaktion ergänzen oder ersetzen.

Effektiv: 30. Juli 2026

1. Antrags- und Käuferstatus

Diese Bedingungen gelten für Geschäftsanfragen und geplante Käufe von minMAX, COSONIC oder verwandten Produkten, die über Yida Appliance geliefert werden, sofern keine abweichenden schriftlichen Bedingungen vereinbart werden. Sie richten sich an Vertriebshändler, Importeure, Händler, Private-Label-Käufer und andere Geschäftskunden, nicht an Verbraucher im Einzelhandel.

2. Angebote und Auftragserteilung

Ein Angebot ist nur für den angegebenen Zeitraum und Produktumfang gültig. Eine Bestellung kommt erst dann zustande, wenn die Parteien die entsprechende Bestellung, die Proforma-Rechnung, den Kaufvertrag, die Anzahlungs- oder Zahlungsanforderung sowie die schriftliche Annahme bestätigt haben.

Website-Einreichungen, Auswahlen in Anfragelisten, Nachrichten, Angebotsentwürfe und Beispielgespräche begründen für sich genommen noch keinen verbindlichen Auftrag.

3. Produkte, Spezifikationen und Konformität

Der Käufer muss das Modell, die Spezifikation, die Menge, den Bestimmungsort, die Spannung, die Frequenz, den Stecker, die Sprache, die Verpackung, die Etikettierung und die erforderliche Zertifizierung oder Registrierung für den Zielmarkt bestätigen. Die Zertifizierungs- oder Testdokumentation gilt nur für das identifizierte Modell und den angegebenen Umfang.

Angemessene Produktionstoleranzen und genehmigte Komponenten- oder Verpackungsänderungen können gelten, wenn dies in der bestätigten Spezifikation oder den Transaktionsdokumenten angegeben ist.

4. Muster, Eigenmarken und Grafiken

Musterverfügbarkeit, Kosten, Fracht, Vorlaufzeit, Farbabstimmung, Logoanwendung, Handbücher und Verpackung hängen vom Projekt ab. Ein Muster kann handgefertigt oder eine Vorproduktion sein und von der Massenproduktion abweichen, sofern der Unterschied offengelegt wurde.

Der Käufer ist für die rechtzeitige Genehmigung von Spezifikationen und Grafiken verantwortlich und dafür, dass er Rechte an den vom Käufer bereitgestellten Namen, Logos, Designs, Ansprüchen, Barcodes und Anweisungen hat. Die Produktion kann sich verzögern, bis die Genehmigungen abgeschlossen sind.

5. Preis, Steuer und Zahlung

Preise, Währung, Incoterm, Steuern, Zölle, Fracht, Bankgebühren und Zahlungsplan sind diejenigen, die im bestätigten Angebot oder in der Proforma-Rechnung angegeben sind. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, liegen Einfuhrzölle, Bestimmungsgebühren, örtliche Tests, Registrierung und die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften im Einzelhandel in der Verantwortung des Käufers.

Die Zahlungskontodaten müssen vor der Übertragung durch einen autorisierten Yida Appliance-Kontakt überprüft werden. Eine Änderung der Bankverbindung sollte unabhängig bestätigt werden.

6. Produktions- und Lieferzeit

Die geschätzte Vorlaufzeit beginnt normalerweise nach Eingang der erforderlichen Zahlung und der endgültigen Genehmigung von Spezifikationen, Mustern, Grafiken und anderen Eingaben des Käufers. Schätzungen können sich aufgrund von Materialverfügbarkeit, Änderungswünschen, Inspektionen, Feiertagen, Logistik oder Ereignissen ändern, die außerhalb der angemessenen Kontrolle liegen.

Eine vom Käufer gewünschte Änderung kann sich auf Preis, MOQ, Werkzeuge, Materialien und Lieferung auswirken. Sie ist nur wirksam, wenn sie schriftlich angenommen wird.

7. Lieferung, Gefahr und Eigentum

Lieferverpflichtungen, Frachtaufteilung und Versicherung, Gefahrenübergang, Ausfuhrabfertigung und Einfuhrverantwortung richten sich nach dem vereinbarten Incoterm und dem in den Transaktionsunterlagen genannten benannten Ort.

Das Eigentumsrecht an den Waren geht gemäß der geltenden schriftlichen Vereinbarung und, sofern nicht anders angegeben, erst nach vollständiger Zahlung über, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

8. Inspektion und Abnahme

Inspektionsstandard, Stichprobenumfang, Inspektion durch Dritte und Abnahmekriterien sollten vor der Produktion vereinbart werden. Der Käufer hat Waren und Dokumente unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen und entsprechende Beweismittel aufzubewahren.

Sichtbare Mängel, Transportschäden oder Nichtkonformitäten sollten innerhalb der in den Transaktionsunterlagen angegebenen Frist gemeldet werden. Wenn die Meldung nicht umgehend erfolgt, kann dies dazu führen, dass die verfügbaren Rechtsmittel eingeschränkt werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

9. Gewährleistungs- und Kundendienstansprüche

In der Bestellung oder in den Garantiedokumenten müssen alle kommerziellen Garantiefristen, Ersatzteilunterstützungen, Mängelschwellenwerte, Gutschriften, Ersatzlieferungen, Reparaturen oder andere Abhilfemaßnahmen angegeben werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, unbefugte Modifikation, falsche Spannung, ungeeignete Lagerung, Transport nach Gefahrübergang oder Verwendung entgegen den Anweisungen, es sei denn, das Gesetz oder die schriftliche Vereinbarung schreiben etwas anderes vor.

In einem Anspruch sollten das Modell, die betroffene Menge, die Bestell- oder Chargenreferenz, der Markt, die Fehlerbeschreibung sowie verfügbare Fotos, Videos oder Inspektionsnachweise angegeben werden. Der Lieferant muss ausreichend Gelegenheit haben, den Anspruch zu prüfen, bevor eine Abhilfe vereinbart wird.

10. Import, Export und rechtmäßige Nutzung

Jede Partei muss die geltenden Exportkontrollen, Sanktionen, Antikorruptionsvorschriften und Zollbestimmungen einhalten. Der Käufer ist für die Bestätigung der lokalen Import-, Produkt-, Kennzeichnungs-, Sprach-, Umwelt- und Einzelhandelsanforderungen verantwortlich, es sei denn, die schriftliche Vereinbarung weist dem Lieferanten eine bestimmte Aufgabe zu.

11. Ereignisse außerhalb angemessener Kontrolle

Eine Partei ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Regierungsmaßnahmen, Hafenunterbrechungen, Ausfälle von Transportunternehmen, Stromunterbrechungen oder größere Materialknappheit, sofern sie dies angemessen ankündigen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu verringern.

12. Haftung, Dokumente und Streitigkeiten

Nichts schließt eine Haftung aus, die nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann. Jegliche Haftungsbeschränkung, geltendes Recht, Streitbeilegungsforum, Vertraulichkeitspflicht oder besondere Rechtsbehelfe für eine Transaktion müssen in der jeweils unterzeichneten Vereinbarung oder den bestätigten Bestelldokumenten angegeben werden.

Wenn Website-Informationen im Widerspruch zu einer unterzeichneten Vereinbarung, einer bestätigten Proforma-Rechnung, einer angenommenen Bestellung, einer genehmigten Spezifikation oder einer genehmigten Druckvorlage stehen, hat das später bestätigte Transaktionsdokument Vorrang. Fragen können an yiwuminmax@gmail.com gesendet werden.

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